Warum sollten Städte an einem URBACT-Transfer-Netzwerk teilnehmen?
Städte, die am internationalen Austausch interessiert sind und erfolgreiche Good-Practice-Projekte lokal umsetzen möchten, profitieren in mehrfacher Hinsicht: Der Transfer ermöglicht den Zugang zu bewährten Lösungen für städtische Herausforderungen und fördert den Wissensaufbau durch den Austausch mit anderen Städten. Durch die Netzwerke können Kommunen voneinander lernen und innovative Ansätze an ihre lokalen Gegebenheiten anpassen. URBACT stellt eine Förderung für die Netzwerke von voraussichtlich bis zu 750.000 Euro bereit, die sich aus der Förderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und einer lokalen Ko-Finanzierung zusammenstellen. Zudem gibt es ein Budget für URBACT-Expert:innen, die das Projekt über den Projektzeitraum hinweg unterstützen. Die Projektlaufzeit beläuft sich auf etwa 30 Monate (2,5 Jahre). Das genaue Budget sowie die Projektlaufzeit werden in den Terms of References am 1. April 2025 veröffentlicht.
Die Struktur der URBACT-Transfer-Netzwerke
In dem aktuellen Call werden 25 Transfernetzwerke gefördert. Leadpartner in den Transfer-Netzwerken sind Städte, die im Oktober 2024 mit dem „Good-Practice-Label“ ausgezeichnet wurden. Diese Städte übernehmen eine führende Rolle im Netzwerk und unterstützen die Partner-Städte bei der Anpassung der erfolgreichen Maßnahme an ihren lokalen Kontext. Transfer-Partner-Städte erstellen im Ergebnis des Netzwerks einen Transfer-Plan, in dem sie festhalten, wie sie das gute Beispiel des Leadpartners auf ihren Kontext anpassen. Leadpartner schreiben zum Ende der Netzwerkzeit einen Weiterentwicklungsplan (Improvement Plan), um ihr gutes Beispiel auszubauen. Jedes Netzwerk setzt sich aus einer Lead-Partner-Stadt und fünf bis sieben Projektpartner:innen zusammen.
Teilnahmevoraussetzungen und Auswahlkriterien
Grundsätzlich können sich europäische Kommunen als Projektpartner bewerben, um sich einem Netzwerk anzuschließen. Außerdem sind öffentliche lokale Agenturen, die von einer Stadt gegründet wurden, interkommunale Verwaltungsebenen (bspw. Stadtbezirke) und Behörden von Metropolregionen und Ballungsräumen förderfähig. Auch nicht-städtische Partner, wie Universitäten und Forschungszentren, sowie regionale, landes- und bundesweite Behörden, sowie Verwaltungsbehörden können Partner werden. Dabei spielt der inhaltliche Bezug auf das Good-Practice des Leadpartners, eine entscheidende Rolle. Good Practices decken ein breites Themenspektrum ab – allein die deutschen Beispiele reichen von Hochwasserschutz und Stadtentwicklungspolitik bis hin zu Bildungsprojekten und Kreislaufwirtschaft. Die gewählte Good-Practice sollte für alle beteiligten Städte relevant sein und im lokalen Kontext angepasst werden können. Bei der Auswahl der Netzwerkpartner muss auf eine ausgeglichene Partnerschaft von stärker entwickelten Regionen und weniger entwickelten Regionen bzw. Übergangsregionen geachtet werden. Die Details zu den Förderfähigkeit und Formalkriterien der Partnerschaft werden ebenfalls in der Terms of Reference am 1. April 2025 bekannt gegeben.
Bewerbungsprozess und Vorbereitung
Der Bewerbungszeitraum für das URBACT-Transfer-Netzwerk beginnt am 1. April 2025 und endet am 30. Juni 2025. Städte, die sich bewerben möchten, können schon erste Vorbereitungen treffen: Bereits jetzt besteht die Möglichkeit, in der URBACT-Good-Practice-Datenbank nach erfolgreichen Projekten zu recherchieren und die Ansprechpartner kontaktieren. Dadurch lässt sich eine passende Leadpartner-Stadt finden, deren Good-Practice thematisch mit den eigenen städtischen Herausforderungen übereinstimmt.
Mehr Informationen zur Bewerbung und den Förderbedingungen des URBACT-Transfer-Netzwerk-Calls gibt die Nationale URBACT-Kontaktstelle für Deutschland bei einer digitalen Infoveranstaltung am 28. April 2025 von 14:00 bis 16:00 Uhr. Hier können Sie sich für die Veranstaltung anmelden.
Weitere Informationen:
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Gerne können Sie sich auch bei der Nationalen URBACT-Kontaktstelle bei Interesse oder Fragen melden:
Lilian Krischer
l.krischer@deutscher-verband.org, Tel. +49 30 20 61 32 - 560
Max Anton Dörr
m.doerr@deutscher-verband.org, Tel. +49 30 206132 - 553
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