Am URBACT-Infoday am 19. Januar 2023, den die Nationale URBACT Kontaktstelle (NUP) online durchführte, nahmen rund 60 Interessierte teil. Nach einer Kurzeinführung durch Tilman Buchholz von der für URBACT zuständigen Verwaltungsbehörde in Deutschland (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen) stellten Heike Mages und Lilian Krischer (NUP Deutschland) und Martina Bach (NUP Österreich) das URBACT-Programm vor und gingen vor allem auf die Förderbedingungen des neuen Calls ein. Dieser öffnete am 9. Januar 2023; Bewerbungen sind bis zum 31. März 2023 möglich. Anschließend hatten die Teilnehmer:innen die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Alle Informationen aus der Infosession finden Sie in der dort gehaltenen Powerpoint-Präsentation. Bitte beachten Sie auch die folgenden Grundsatzdokumente, wenn Sie vorhaben, sich gemeinsam mit einem Städtekonsortium als URBACT-Netzwerk zu bewerben.
Fragen, die während der Infosession gestellt wurden, waren u.a.:
- Wie erfolgt die Kofinanzierung? Durch Barmittel oder durch Personal- & Sachkosten?
In der Regel ist durch Personal- und Sachkosten. - Sind die Pilotmaßnahmen Bestandteil des Budgets und Arbeitsplans oder gibt es da noch eine zusätzliche Finanzierung?
Sie sind im Budget inkludiert. - Ist schon absehbar, wann der nächste Call sein wird? Sind jährliche Calls geplant?
Der zweite Call wird voraussichtlich Anfang 2024 stattfinden; der dritte dann erst 2026. - Wie hoch ist die Erfolgsquote bei Einreichungen?
Beim letzten Call für Aktionsplanungsnetzwerke im Jahr 2019 wurden mehr als ein Drittel der Anträge genehmigt. Von 62 Projektanträgen waren es 23 Projekte, wobei 7-10 Partner für ein Netzwerk nötig waren. Die Voraussetzungen für den aktuellen Call sind ähnlich, wobei nun für ein Netzwerk mindestens 8-10 Städte erforderlich sind. Städte können sich auch für mehre Netzwerke als Projektpartner bewerben, wobei wir nicht empfehlen sich bei mehr als zwei Netzwerken zu bewerben, um Probleme bei der Förderfähigkeit zu vermeiden. Achtung: Jede Stadt kann sich nur einmal als Lead Partner in einem Netzwerk bewerben. - Ist es möglich, dass sich auch Bezirke verschiedener Städte zu einem Netzwerk zusammentun?
Sofern die Stadtbezirke eigene politische Vertretungen haben (gemäß der URBACT-Definition von „Städtepartnern“, und die Städte aus mindestens sieben verschiedenen Ländern kommen, ist dies möglich. - Muss man nach Phase 1 einen erweiterten Projektantrag einreichen, um in Phase 2 eintreten zu können?
Nein. Partnerschaft und Antrag müssen bereits am 31. März 2023 vollständig sein. Die Netzwerke werden zu Ende der Phase 1 (Ende 2023) zwar einer Überprüfung unterzogen (u.a. auf Grundlage der Baseline-Study) und bei mangelhafter Performance kann es passieren, dass sie nicht in Phase 2 eintreten können. Es muss jedoch kein erneuter bzw. erweiterter Antrag eingereicht werden, wie das früher der Fall war. - Wie häufig müssen Berichte eingereicht werden? Muss man mit der Finanzierung in Vorkasse gehen?
Reportings (und mit diesen auch die Rechnungen) werden jährlich eingereicht (das erste allerdings bereits Ende 2023). Bis zu den Reportings und deren Prüfung müssen Städte jeweils in Vorkasse gehen