Fragen und Antworten zum Innovation-Transfer-Call beim deutschen Infoday

Edited on 05/02/2024

Viele beschriebenen Post-its an einer Pinnwand

©  Patrick Perkins auf Unsplash.com

Bei der URBACT-Infoveranstaltung zum Innovation-Transfer-Call am 23. Januar 2024, den die Nationale URBACT-Kontaktstelle (NUP) online durchführte, nahmen rund 30 Interessierte teil. 

Nach einer Kurzeinführung durch Barbara Crome von der für URBACT zuständigen Verwaltungsbehörde in Deutschland (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen) stellten Heike Mages und Lilian Krischer (NUP Deutschland) das URBACT-Programm vor und gingen vor allem auf die Förderbedingungen des neuen Calls ein. Dieser hat am 10. Januar 2023 geöffnet; Bewerbungen sind noch bis zum 20. März 2023 möglich.

Um einen Eindruck von der praktischen Projektarbeit im Rahmen von URBACT zu geben, berichtete Larissa Kiesel von der Stadt München von ihren Erfahrungen aus zwei Aktionsplanungs-Netzwerken, bei denen München zum Thema Kreislaufwirtschaft aktiv war bzw. ist. An dem URBACT-Netzwerk URGE nahm die Stadt von 2019 bis 2022 teil; bei dem letztes Jahr gestarteten LET’S-GO-CIRCULAR-Netzwerk ist München aktuell Leadpartner. Larissa Kiesel hob hervor, dass die Vorgehensweisen und Ideen der anderen europäischen Netzwerkpartner stets eine Quelle der Inspiration seien. Zudem böte die URBACT-Teilnahme Städten auch einen strategischen Vorteil. So wurde in München das im Rahmen von URBACT entwickelte Konzept durch einen Stadtratsbeschluss in verabschiedet. Dies ermöglichte der Stadt München, das Thema Kreislaufwirtschaft von einem Pilotprojekt zu einer Strategie für die ganze Stadt zu erheben.
 

Anschließend hatten die Teilnehmer:innen die Möglichkeit, Fragen zum Call zu stellen. Alle Informationen aus der Infosession finden Sie in der dort gehaltenen Powerpoint-Präsentation. Bitte beachten Sie auch die folgenden Grundsatzdokumente, wenn Sie vorhaben, sich gemeinsam mit einem Städtekonsortium als URBACT-Netzwerk zu bewerben.

Fragen, die während der Infosession gestellt wurden, waren u.a.:

Ist für die Teilnahme an einem Urban-Innovation-Netzwerk ein Ratsbeschluss nötig?

Nein, als Partner in einem Netzwerk sind nur folgende Dokumente nötig: Eine Projektbeschreibung (Terms of Reference, S. 26, Punkt 3), ein Letter of Intent (in den Terms of Reference auf S. 30 finden Sie das Template und auch hier unter „Documents“ per Download) und einen Budgetplan.

Wie groß ist der Arbeitsumfang um an einem Netzwerk als Projektpartner teilnehmen zu können?

Antwort aus dem Publikum von Vertreter:innen von Städten, die bereits an URBACT teilgenommen haben: Der Aufwand ist überschaubar und nicht vergleichbar mit bspw. Programmen wie Interreg. Eine größere Herausforderung als der bürokratische Aufwand ist zum Beispiel die Überzeugung anderer Fachämter. Hilfreich ist es eine Person im Team zu haben, die bereits an URBACT teilgenommen hat. Insgesamt gibt URBACT gute Handreichungen und hat viele Prozesse leicht gestaltet.

Kann die Antragsbearbeitung gefördert werden?

Nein, Kosten für die Vorbereitung des Antrags sind nicht förderfähig. Das bedeutet auch, dass Sie keine Erstattung erhalten können, wenn Sie z. B. externe Berater:innen beauftragen, Ihnen bei der Erstellung Ihres Antragsformulars zu helfen.

Muss die lokale Unterstützungsgruppe (URBACT Local Group, ULG) neu aufgebaut werden oder kann sie auch an einer bestehenden Gruppe anknüpfen?

Die lokale Unterstützungsgruppe muss nicht neu aufgebaut werden. Es ist zu empfehlen sich umzuschauen, ob es bereits bestehende Gruppen gibt, an die man anknüpfen kann.

Muss die Stadt selbst die URBACT-Netzwerkarbeit durchführen, oder kann es auch ein externer Dienstleister sein, wenn die Kommune wenige Ressourcen hat?

Ziel des URBACT-Programms ist der Aufbau von Strukturen und Kompetenzen in den Stadtverwaltungen. Teilaufgaben werden jedoch an den/die Leadexpert:in oder an Ad-Hoc-Expert:innen abgegeben. Leadexpert:innen können allerdings nicht beim Schreiben des Antrags unterstützen. Mehr Informationen finden Sie dazu hier und hier können Sie sich bis zum 20. März 2024 für den Innovation-Transfer-Call als Expert:in bewerben.

Wird das Budget von 550.000 Euro pro Netzwerk gleichmäßig aufgeteilt zwischen Leadpartnern und Partnern?

Nein, der Leadpartner erhält einen höheren Anteil des Budgets, da das Management des Netzwerks einen Mehraufwand bedeutet. Mehr Informationen zu den förderfähigen Kosten finden Sie auch im „URBACT Programme Manual“ (Book One – Section D. MANAGING COSTS AND REPORTING PROGRESS)

Weitere Tipps für die Bewerbung von bereits URBACT-erfahrenen Städten?

Die Partnersuche ist zentral, denn von den Partnern hängt die Qualität der Netzwerke ab. Suchen Sie also nach für Sie passenden Partner-Städten. Außerdem ist es sinnvoll im ersten Schritt bei der eigenen Stadt zu schauen, welche Ressourcen und politische Unterstützung (auch über das eigene Fachamt hinaus) vorhanden ist. Außerdem ist es empfehlenswert, die Rollen der beteiligten Personen in einer Stadt aufzuteilen in die Bereiche Kommunikation, Finanzen und das Management der lokalen Unterstützungsgruppe (URBACT Local Group).

Falls Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie gerne die deutsche Nationale URBACT-Kontaktstelle:

Lilian Krischer: l.krischer@deutscher-verband.org / Tel. +49 30 20 61 32-560
Heike Mages: h.mages@deutscher-verband.org / Tel. +49 30 2061 325-92

Submitted by Lilian Krischer on 05/02/2024
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Lilian Krischer

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