Die Europäische Stadtinitiative
Mit der Europäischen Stadtinitiative (EUI) bündelt die Europäische Kommission seit 2023 verschiedene Unterstützungsangebote für Städte – etwa das Förderprogramm „Innovative Actions“, welches innovative Pilotprojekte umsetzt, die Thematischen Partnerschaften der Urbanen Agenda für die EU und die Bündelung städtischen Wissens durch die Portico-Plattform. Der Fokus liegt in diesem Jahr auf Unterstützungsmöglichkeiten zum Aufbau von Strukturen und Kompetenzen (Capacity Building).
EUI: Die diesjährigen Fördermöglichkeiten:
Peer-Review-Call(bis zum 1. Mai 2025):
Der seit März geöffnete Call richtet sich insbesondere an Stäte die nachhaltige Stadtentwicklung mit EFRE-Mitteln umsetzen (sog. Artikel-11-Städte). Diese können sich als Cities under Review bewerben und sich von bis zu sechs anderen Städten beraten lassen. Alternativ ist eine Bewerbung als Peer Reviewer möglich – offen für Stadtvertreter:innnen aller Städte. Ziel ist der strategische Austausch und die gemeinsame Reflexion urbaner Herausforderungen. Die EUI übernimmt Reise- und Pauschalkosten. Peer Reviewer erhalten zusätzlich eine Pauschale in Höhe von 350 Euro/ Tag
City-to-City-Exchange (ganzjährig geöffnet):
Dieses niedrigschwellige Austauschformat richtet sich an Städte jeder Größe. Zwei europäische Städte tauschen sich zu einem zuvor vereinbarten Thema aus und besuchen sich gegenseitig. Eine Stadt fungiert als Applicant City (vier Teilnehmende), die andere als Peer City (zwei Teilnehmende). Auch hier werden Reise- und Aufenthaltskosten übernommen, Peer Cities erhalten zusätzlich eine Pauschale in Höhe von 350 Euro/ Tag.
Innovative Actions – Transferpartner (April bis September 2025):
Städte jeder Größe können sich bewerben um als Transferpartner ein gefördertes Pilotprojekt des dritten Innovative Actions Calls zum Thema Energiewende oder städtischer Technologie zu begleiten. Ziel ist die Verbreitung und lokale Umsetzung innovativer Ansätze der nachhaltigen Stadtentwicklung. Pro gefördertem Projekt werden drei Transferpartner aufgenommen. Als Transferpartner-Stadt werden sie mit einem Pauschalbetrag von 120.000 Euro unterstützt (zuzüglich 30.000 Euro Eigenanteil).
Urbane Agenda für die EU „Kompakte Städte“ (2. Jahreshälfte 2025):
Die Urbane Agenda, der „politischen Arm“ der EUI, ermöglicht über einen Mehrebenenansatz die Zusammenarbeit von Städten mit EU-Institutionen, Mitgliedstaaten, Regionen und weiteren Akteuren zu zentralen Themen nachhaltiger Stadtentwicklung. In der zweiten Jahreshälfte 2025 wird ein neuer Call zur Partnerschaft Kompakte Städte veröffentlicht. Teilnahmeberechtigt sind neben Städten auch Organisationen, Verbände und wissenschaftliche Institutionen. Weitere Informationen folgen über die Website der EUI und in einer Infoveranstaltung der Nationalen Kontaktstelle.
Das URBACT Programm:
URBACT ist ein Programm der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (ETZ), finanziert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Mitgliedstaaten. Es fördert integrierte, nachhaltige Stadtentwicklung durch Netzwerke aus bis zu zehn Städten für zwei bis drei Jahre. Ergebnis ist jeweils ein integriertes Handlungskonzept zur spezifischen Herausforderung.
URBACT: Aktuelle Fördermöglichkeiten: Der Transfer-Netzwerk-Call
Der neue Call für Transfernetzwerke ist vom 1. April bis 30. Juni 2025 geöffnet. Kommunen können sich als Partnerstadt bewerben, um mit einer „Good-Practice“-Stadt bewährte Lösungen weiterzuentwickeln und auf ihren eigenen Kontext anzupassen. Gefördert werden 25 Netzwerke mit je einer Lead-Partner-Stadt und fünf bis sieben Partnern. Das Budget beträgt bis zu 750.000 Euro aus dem Europäischen Fonds für Regionalentwicklung pro Netzwerk, inklusive lokaler Kofinanzierung. URBACT stellt zusätzlich Expert:innen zur Seite. Neben Städten sind auch interkommunale Einrichtungen und wissenschaftliche Akteure antragsberechtigt.
Während der gemeinsamen Infoveranstaltung wurden folgende Fragen gestellt:
Können sich interessierte Städte für den City-to-City Exchange selbstständig zusammenfinden oder unterstützen die Nationale Kontaktstelle und das EUI-Sekretariat aktiv bei der Partnersuche und dem Matching geeigneter Städte?
Sowohl als auch. Wenn Sie bereits eine geeignete Partnerstadt im Blick haben, können Sie direkt auf diese zugehen. Bei der Suche nach einer Partnerstadt empfehlen wir im ersten Schritt immer das Anlegen eines Stadt-Profils im „Urban Matchmaker“, dem Matching-Tool der Portico-Plattform. Dort können Sie potenzielle Partnerstädte finden und selbst gefunden werden. Parallel dazu, empfehlen wir immer eine Kontaktaufnahme mit uns, der Nationalen Kontaktstelle, unabhängig wo Sie sich im Prozess befinden. Wir unterstützen Sie gerne bei den nächsten Schritten. Darüber hinaus haben wir auch die Möglichkeit, Ihr Gesuch an die anderen Nationalen Kontaktstellen heranzutragen und den Prozess so zu beschleunigen. Unsere Kontaktdaten finden Sie weiter unten im Artikel. Für anderweitige Fragestellungen können Sie auch ein 30-minütiges Beratungsgespräch direkt mit dem EUI-Sekretariat buchen.
Ist eine Teilnahme als Landkreis beim City-to-City Exchange und den Peer Reviews möglich und sinnvoll, oder gibt es für Landkreise eigene Instrumente?
- Bei dem City-to-City Exchange können auch Landkreise teilnehmen, sofern der Großteil der Einwohner:innen in dicht oder mittel besiedelten Gebieten lebt (DEGURBA Code 1 und 2), siehe auch Kapitel 2.2.1 der Applicant Guidance. Bei den Peer-Reviews erfordert Ihre Teilnahme als „City under Review“ , dass Ihre Stadt EFRE-Förderung unter Artikel 11 erhält. Eine Auflistung der Artikel-11-Städte finden Sie hier. Sofern dies für den Austausch sinnvoll ist, darf die „City under Review“ auch nicht-städtisch angestellte Personen als Vertreter:innen der „City under Review“ sein.
Sind nur Städte antragsberechtigt – oder auch kommunale Tochtergesellschaften, Entwicklungsgesellschaften, Landkreise sowie Verbände oder interkommunale Zusammenschlüsse?
URBACT: Auch nicht-städtische Partner sind antragsberechtigt. So haben in der Vergangenheit beispielsweise Landkreise und kommunale Agenturen wie Wirtschaftsförderung oder Energieversorger an URBACT-Netzwerken teilgenommen. Im momentan geöffneten URBACT-Transfernetzwerk-Call ist nur ein nicht-städtischer Partner pro Netzwerk erlaubt, der Fokus liegt dementsprechend auf Städten.
EUI: Entscheidend ist, dass die Antragstellung klar einer förderfähigen „urban authority“ mit DEGURBA-Code 1 oder 2 zugeordnet ist (sh. Liste hier). Landkreise und interkommunale Zusammenschlüsse sind antragsberechtigt und kommunale Tochtergesellschaften können als Vertreter einer Stadt (urban authority) teilnehmen, wenn sie offiziell bevollmächtigt wurden, im Namen der Stadt zu handeln. Im Rahmen der Urbanen Agenda für die EU können auch nicht-städtische Akteure teilnehmen, sofern sie erforderte einschlägige thematische Expertise mitbringen.
Angebote der EUI-URBACT-Kontaktstelle
Als gemeinsame Kontaktstelle informieren wir in deutscher Sprache auf unserer EUI-Website und der URBACT-Website sowie in unserem Newsletter und bei LinkedIn zu Neuigkeiten beider Programme. Zudem organisieren wir nationale und europäische Vernetzungs- und Infoveranstaltungen. Wir fungieren als Schnittstelle zur europäischen Stadtentwicklungspolitik, zu den Sekretariaten beider Programme und zum Bundesbauministerium und haben einen engen Kontakt zu den Kontaktstellen der anderen EU-Mitgliedstaaten sowie Multiplikatoren. Melden Sie sich gerne bei uns!
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