Der Aufruf richtet sich in erster Linie an Stadtverwaltungen, die mit anderen europäischen Städten zusammenarbeiten wollen, um Integrierte Handlungskonzepte für ihre lokalen Herausforderungen zu entwickeln und umzusetzen.
Gefördert werden können Städte und andere öffentliche Einrichtungen aus den Mitgliedstaaten und den Partnerstaaten (Norwegen und Schweiz) der Europäischen Union sowie aus Ländern, die vom Instrument für Heranführungshilfe abgedeckt werden (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien).